In den meisten Gesundheitsämtern wird die Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie in schriftlicher und mündlicher Form abgenommen. Es wird deshalb Überprüfung genannt, weil es keine staatliche festgelegte Prüfung ist, sondern die Gesundheitsämter selbst entscheiden können, welche Fragen sie stellen und in welcher Form sie die Überprüfung abnehmen wollen.
Zum großen Teil ist allerdings die schriftliche Überprüfung vereinheitlicht worden und die Gesundheitsämter stellen im Frühjahr und im Herbst bei der schriftlichen Überprüfung 28 multiple-choice-Fragen, die in einer Stunde beantwortet werden müssen. Wenn von diesen mindestens 21 Fragen richtig beantwortet wurden, dann gilt die schriftliche Prüfung als bestanden. Hier finden Sie die Originalprüfungsfragen der letzten Jahre > schriftliche Überprüfung.
Das Gesundheitamt, welches die Zulassung zum Heilpraktiker für Psychotherapie erteilt, möchte durch die Überprüfung feststellen, ob ein Prüfling sich mit der Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen auskennt und weiß, was er behandeln darf und was nicht.
Die mündliche Überprüfung findet in einem Gespräch mit einer Prüfungskommision statt. Diese Prüfungskommision besteht meist aus drei Personen: - einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt - Psychologin oder Psychologe - Heilpraktikerin oder Heilpraktiker
Die mündliche Überprüfung ist in der Regel schwieriger als die schriftliche. Meist wird anhand von Fallberichten das Wissen abgefragt. Erfahrungsberichte zur mündlichen Überprüfung finden Sie hier > mündliche Überprüfung.