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ZULASSUNG ALS HEILPRAKTIKER FÜR PSYCHOTHERAPIE
 

Eine Zulassung zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker für Psychotherapie erteilt das zuständige Gesundheitsamt, wenn der Prüfling die Überprüfung bestanden hat.

Mit der Erlaubnis als Heilpraktiker Psychotherapie darf er eine Praxis eröffnen und Psychotherapie anbieten, d.h. er darf psychische Störungen therapieren, die keine organische Ursache haben und nicht besser durch Medikamente behandelt werden können.

Anmelden muss der Heilpraktiker für Psychotherapie diese Praxis dann beim Gesundheitsamt und beim Finanzamt. Die Praxis muss hygienischen Bestimmungen genügen, d.h. es muss eine Sanitäranlage vorhanden sein. Die Praxis darf nicht privat genutzt werden und muss einen eigenen Eingang haben.